Schulbegleiter*in/
Integrationsassistent*in
Du unterstützt als Schulbegleiter*in – auch Integrationshelfer*in oder Schulassistent*in genannt – Kinder mit psychischen Störungen und geistigen oder körperlichen Behinderungen, die an einer Regelschule unterrichtet werden, langfristig und individuell.
Alle Infos zur Weiterbildung
Das lernst du in diesem Kurs
Du unterstützt als Schulbegleiter:in - auch Integrationshelfer:in oder Schulassistent:in genannt - Kinder mit psychischen Störungen und geistigen oder körperlichen Behinderungen, die an einer Regelschule unterrichtet werden, langfristig und individuell. Dein Ziel ist die Eingliederung in die Schulgemeinschaft sowie die Verbesserung ihrer lebenspraktischen, intellektuellen und sozialen Fähigkeiten. Du bist also zum einen für die ggfs. notwendige medizinische Pflege des Kindes während der Schulzeit verantwortlich. Des Weiteren trägst du dafür Sorge, dass dem Kind der Besuch eines Förderzentrums ermöglicht wird und/oder dass das Kind im Schulalltag pädagogisch begleitet wird. Wesentliches Ziel ist es, die kindliche Selbstständigkeit und sein Selbstvertrauen zu fördern.
Zielgruppe der Weiterbildung
Die Weiterbildung eignet sich für Arbeitssuchende mit und ohne abgeschlossener Berufsausbildung (gerne mit Vorkenntnissen in der Pflege oder im pädagogischen Bereich), die sich im sozialen Bereich qualifizieren lassen möchten.
Ausstattung deines Lernplatzes und Unterrichtsmethodik
Du lernst – gemeinsam mit anderen Schulungsteilnehmenden – unter Einsatz moderner Unterrichtsmethoden. Mit diesem Mix bist du fachlich und persönlich optimal für die Praxis gerüstet. Dazu gehören, je nach Thema, der Live-Unterricht in einem Klassenraum unserer virtuellen Online-Akademie Viona® genauso wie Projektarbeit, die Erstellung und Präsentation eigener Arbeitsergebnisse, das Studium von Fachliteratur u. a. Während der gesamten Weiterbildung steht euch ein moderner PC-Arbeitsplatz zur Verfügung. Du wirst von hochqualifizierten Fachleuten unterrichtet und betreut, die über umfassende theoretische Kenntnisse und fachpraktische Erfahrungen verfügen. Unsere Koordinatoren, die dich auch beim Lernen begleiten, bieten dir Unterstützung und Hilfestellung bei allen Fragen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Arbeit als Schulbegleiter*in sind ein Hauptschulabschluss und ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, das einwandfrei und nicht älter als ein Vierteljahr ist. Dieses stellt die Voraussetzung für eine Anstellung dar, jedoch nicht für den Kurs. Ferner müssen Interessierte mindestens 18 Jahre alt sein und sichere Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (mind. auf dem Niveau B2) sowie grundlegende Computerkenntnisse mitbringen. Empfohlen ist anschließend ein max. sechswöchiges Praktikum in einer (schulischen) Einrichtung vor Ort.
Berufliche Perspektiven
Ein*e Schulbegleiter*in wird einem Kind mit erhöhtem Förderbedarf zur Seite gestellt, wenn ein Antrag auf Eingliederungshilfe gestellt wurde. Die Kosten für eine Schulbegleitung werden dann in der Regel vom Sozialleistungsträger (Jugendamt oder Träger der Sozialhilfe) übernommen. Das Sozial-/Jugendamt selbst beschäftigt in der Regel die Schulbegleiter*innen jedoch nicht selbst. Für die Anstellung als Schulbegleiter*in gibt es vielmehr unterschiedliche Möglichkeiten: Man kann entweder von den Eltern selbst (Elternarbeitgebermodell), bei sonder- oder heilpädagogischen Diensten oder beim Schulträger angestellt sein.
Förderung
Wir sind zugelassener Träger nach der AZAV und alle unsere Angebote sind entsprechend zertifiziert. Deine Teilnahme kann somit durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter per Bildungsgutschein zu 100 Prozent gefördert werden.
Die Themen der Weiterbildung
Darum geht's in deiner Weiterbildung:
- Behinderungsarten und Krankheitsbilder
- Entwicklung von Kindern: Phasen der kindlichen Entwicklung
- Persönlichkeitsentwicklung
- Stärkung der Sozialkompetenz
- Begleitung bei der Alltagsbewältigung
- Assistenz im Bereich des schulischen Lernens
- erfolgreiche Zusammenarbeit mit Eltern, Schule, Träger und Jugendamt
- Selbstreflexion der beruflichen Rolle im Umfeld Schule
- rechtliche Grundlagen